Platz- und Gästeordnung

Ja, auch wir kommen nicht umhin, ein paar Regeln zu haben:

Spiel- und Platzbelegungsordnung

Die Plätze dürfen nur mit Tennisschuhen betreten werden.

Platzbelegung

Die Plätze dürfen nur mit roten Namensschildern für Erwachsene, blauen für Jugendliche oder mit Gastmarken belegt werden. Jugendliche, die in den Damen- bzw. Herrenmannschaften spielen, erhalten rote Namensschilder. Belegungen mit anderen Gegenständen sind ungültig.

Die Belegung erfolgt entweder für eine (Einzel) oder zwei (Doppel) Zeiteinheiten á 45 Minuten. Mindestens ein(e) Spieler(in) muss bei der Belegung anwesend sein.

Während der belegten Spielzeit darf nicht auf die nächste Spielzeit weitergehängt werden.

Sonderregelungen

  • Bei der Belegung der Plätze 1 bis 8 sind alle aktiven Mitglieder (Jugendliche & Erwachsene grundsätzlich gleichgestellt.
  • Montag bis Freitag ab 18:00 Uhr haben auf den Plätzen 1 bis 8 berufstätige Erwachsene Vorrecht und können sowohl Jugendliche, als auch nicht berufstätige Senioren sofort – also auch vor dem Ablauf der Zeiteinheit – ablösen.
  • Platzbelegungen durch Medenspiele, Turniere, Clubmeisterschaften, Forderungsspiele und Trainer (Plätze 6-8) werden durch Aushang bekanntgegeben und haben Vorrang.
  • Forderungsspiele der Jugendlichen können auf allen Plätzen reserviert werden. Eine Ablösung ist erst mit Ende des Spiels möglich. Werktags sollten die Spiele bis 18 Uhr beendet sein.
  • Kleinfeldtennis darf ausschließlich auf den Trainerplätzen (6-8) durchgeführt werden

Nach dem Spiel bitte den Platz bis zum Zaun abziehen, Linien abziehen und bei Bedarf wässern, die Tennisschuhe am Ausgang gründlich mit Wasser reinigen sowie die Namensschilder wieder von der Tafel entfernen.

Die Ganzjahresplätze (Plätze 1-3) sind vor und nach jedem Spiel zu bewässern

Gästeordnung

  • Gäste und passive Mitglieder dürfen maximal zweimal pro Saison mit einem aktiven Mitglied auf unserer Anlage Tennis spielen.
  • Die Gastgebühr beträgt 10€ für Erwachsene und 5€ für Jugendliche und gelten für den jeweiligen Tag.
  • Das einladende Mitglied ist (vor Spielbeginn) für die Entrichtung der Gastgebühr beim Clubwirt und für die Eintragung in das dort ausliegende Gästebuch (Datum, eigener Name, Name des Gastes, Aushändigung der Gästemarke) verantwortlich. Eine besondere Aufforderung hierzu sollte sich erübrigen. Mitglieder, die außerhalb der Öffnungszeiten des Clubhauses mit Gästen spielen, müssen die Formalitäten nachträglich beim Clubwirt erledigen. Der Clubwirt ist vom Vorstand angewiesen, das einladende Mitglied und den Gast auf die Gästeordnung hinzuweisen. Die Gastgebühr kann auch via paypal an einkauf@angermunder-tc.de gezahlt werden
  • Die Benutzung der Clubanlagen durch Nichtmitglieder geschieht auf eigene Gefahr. Der Club übernimmt keinerlei Haftung. Im Übrigen gilt die Spielordnung auch für die Gäste. Bei der Platzbelegung gelten die Gastmarken wie reguläre Namensschilder.

Düsseldorf, April 2022